Die Ausgangssituation |
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Mit dem Zusammenbruch des totalitären Kommunismus in den Ostblockstaaten 1989/90
sind den Vertriebenen (Verbände) und allen Betroffenen hinsichtlich der Vertreibungsgebiete
neue Möglichkeiten eröffnet worden. Die zentrale Frage der Rückkehr zu Haus und
Hof, insbesondere die damit verbundene Rückgabe des konfiszierten Eigentums, hat
die deutsche Regierung zunächst offen gelassen. Von der gegenwärtigen wird die Vertretung
des völkerrechtlichen Anspruchs auf Rückgabe des Eigentums an die Vertriebenen offen
abgelehnt.
Man kann versuchen, die Regierung mit juristischen und politischen Mitteln zur
Vertretung der Eigentumsrechte zu zwingen. Einige Vertriebenenverbände bemühten
sich auch intensiv darum. Während dessen können jedoch die Ansprüche untergehen,
weil kein Erbe bestimmt worden ist oder weil die Angaben an den Erben nicht ausreichend
weiter gegeben worden sind. Die Ansprüche können des weiteren nicht mehr handhabbar
werden, weil unübersichtliche Erbengemeinschaften entstehen.
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